Dienstleistungen für die Umwelt
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Emissionserklärung
Nach der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen verpflichtet, Angaben zu den von diesen Anlagen ausgehenden Luftschadstoffemissionen zu machen. Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des folgenden Jahres in elektronischer Form abzugeben.
PRTR-Berichte
Bestimmte Industriebetriebe, die bestimmte Schwellenwerte bei der Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, Wasser und Boden überschreiten, müssen jährlich Informationen über Ihre Schadstofffreisetzungen berichten. Diese sogenannten PRTR-Berichte sind bis zum 30.04. des Folgejahres zu erstellen. Die Erfassung erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit BUBE-Online.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung der Emissionserklärung und Ihren PRTR-Berichten? Sprechen Sie uns an, wir können Sie hier unterstützen.
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