Dienstleistungen für die Umwelt

Emissionserklärung

 

Nach der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen verpflichtet, Angaben zu den von diesen Anlagen ausgehenden Luftschadstoffemissionen zu machen. Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des folgenden Jahres in elektronischer Form abzugeben.

 

 

PRTR-Berichte

 

Bestimmte Industriebetriebe, die bestimmte Schwellenwerte bei der Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, Wasser und Boden überschreiten, müssen jährlich Informationen über Ihre Schadstofffreisetzungen berichten. Diese sogenannten PRTR-Berichte sind bis zum 30.04. des Folgejahres zu erstellen. Die Erfassung erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit BUBE-Online.

 

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung der Emissionserklärung und Ihren PRTR-Berichten? Sprechen Sie uns an, wir können Sie hier unterstützen.

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Dr. Spona Umweltberatung

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