Dienstleistungen für die Umwelt

Umweltverträglichkeitsuntersuchungen

 

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist geregelt, für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchzuführen ist. Als Antragsteller sind Sie verpflichtet entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der zuständigen Behörde vor Beginn des Verfahrens, in dem die Umweltverträglichkeit geprüft wird, vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel in einer durch den Antragsteller oder einem von ihm beauftragten Gutachter erstellten Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Seit über 20 Jahren erarbeiten wir Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die unterschiedlichsten Vorhaben und Projekte. Eine Übersicht über die von uns bearbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchungen finden Sie in der Referenzliste. Gerne erstellen wir für Ihr Vorhaben eine an die Anforderungen aus dem Unterrichtungstermin angepasste Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

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Dr. Spona Umweltberatung

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